Therapeuten 

«50 % der Kurskosten werden nach Absolvierung der HFP rückerstattet»

Subventionierung der Zusatzausbildung durch den Bund

Bundesbeiträge vorbereitende Kurse für eidgenössische Prüfungen:

Seit Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, vom Bund finanziell unterstützt (subjektorientierte Finanzierung). Es gelten verschiedene Voraussetzungen, die zu erfüllen sind damit Ihnen der Bund 50 Prozent (max. 10'500.-) der anrechenbaren Kursgebühren zurück erstattet.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  1. Sie haben die Zusatzausbildung Tierphysiotherapie (einen vorbereitenden Kurs auf eine eidgenössische Prüfung) absolviert
  2. Sie haben die Kursgebühren bezahlt.
  3. Sie haben die eidgenössische Prüfung absolviert. Die Bundesbeiträge können erst nach Absolvierung der eidg. Prüfung beantragt werden. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg. Im Bedarfsfall kann ein Antrag auf Teilbeträge vor Absolvieren der eidg. Prüfung gestellt werden. Voraussetzung: Ihre direkte Bundessteuer beträgt weniger als 88 Franken (letzte Steuerveranlagung), Sie haben Kursgebühren von mind. 2'500 Franken bezahlt und Sie verpflichten sich, die eidg. Prüfung innerhalb von 5 Jahren zu absolvieren.
  4. Sie wohnen in der Schweiz (Sie müssen zum Zeitpunkt der eidg.Prüfung Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben).

Alle Informationen finden Sie unter www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege

Bundesbeitrag beantragen

So reichen Absolvierende von vorbereitenden Kursen ihren Antrag für den Bundesbeitrag ein:

  1. Online registrieren: nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung über das Onlineportal des SBFI alle Angaben eingeben (ab 2018 möglich).➜www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege
  2. Rechnungen und Zahlungsbestätigungen hochladen – die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) erhalten die Absolvierenden von ihrem Kursanbieter.
  3. Prüfungsverfügung hochladen – die Prüfungsverfügung erhalten die Absolvierenden von der Prüfungsträgerschaft.
  4. Der Bund prüft die Angaben. Entsprechen sie den Voraussetzungen, wird der Bundesbeitrag ausbezahlt.